
Rentenbezieher, die nicht in der GKV pflichtversichert sind, erhalten zu ihrem Beitrag für eine private Krankenversicherung einen Zuschuss. Diese Feststellung gilt sowohl für Versichertenrenten (Alters-, Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente) als auch für Hinterbliebenenrenten (W...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42068

Rentenbezieher, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, erhalten zu ihrem Beitrag für eine private Krankenversicherung einen Zuschuss. Diese Feststellung gilt sowohl für Versichertenrenten (Alters, Berufs bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente) als auch für Hinterbliebenen...
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